Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende (exekutive) und mit der Außenvertretung betraute Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Er stellt gewissermaßen die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. (siehe unten)
In einigen deutschen Bundesländern – insbesondere dort, wo keine verfasste Studierendenschaft und stattdessen eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft besteht – gibt es zahlreiche abweichende Bezeichnungen. Außerdem besteht an vielen ostdeutschen Hochschulen – in Sachsen und Sachsen-Anhalt sogar gesetzlich geregelt – an Stelle des AStA ein Studentenrat (StuRa), der häufig die Funktionen von Studierendenparlament und AStA auf sich vereint. Hochschulorganisation Uebersicht.png
Ende des 20. Jahrhunderts setzte sich im Sprachgebrauch sowie in zahlreichen Gesetzes- und Satzungstexten die geschlechtsneutrale Bezeichnung Allgemeiner Studierendenausschuss durch.
Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem "Einheitssystem" ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem "Parlamentssystem" in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen.
Daneben bieten die meisten ASten den Studierenden eine Reihe von Serviceleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.
Zur "Kernausstattung" der meisten ASten gehören neben dem Vorstand und dem Finanzreferat Fachreferate für Hochschulpolitik, Soziales und Kultur (mit und ohne Sport). Hinzu kommen häufig Referate für Fachschaftsangelegenheiten, Politische Bildung und Umweltfragen/Ökologie.
"Klassische" autonome Referate bestehen häufig für ausländische Studierende, Behinderte und chronisch Kranke, Frauen und Lesben und Schwule. An der Universität Münster gibt es zudem ein Autonomes Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende und an der Humboldt-Universität zu Berlin gibt es ein Autonomes Referat für Studierende mit Kind. Daneben sind aber auch Fachschafts- oder Sportreferate zuweilen autonom organisiert.
Die Existenz der Autonomen Referate löst gelegentlich Kritik aus, insbesondere dass die Kontrollmöglichkeit der Finanzen durch das Studierendenparlament (StuPa) mangelhaft sei. Kontrovers diskutiert wird auch, ob die Arbeitsfelder einiger Referate wirklich in den Aufgabenbereich der verfassten Studierendenschaft gehören. (siehe auch hier.)
Einen Sonderfall stellt der „Allgemeine Studentenausschuss“ nach dem Hochschulrecht Baden-Württembergs dar. Dieser ist kein Organ einer verfassten Studierendenschaft, sondern ein besonderer Ausschuss des jeweiligen Hochschulsenates und diesem rechenschaftspflichtig. Diese Form des AStA wird daher von einigen Studierenden nicht als studentische Interessvertretung akzeptiert. An den meisten Hochschulen existieren daher parallel zum offiziellen AStA sogenannte Unabhängige Studierendenschaften; zuweilen wird auch versucht, die dem AStA zugestandenen Gelder für diese unabhängigen Organe (UStA, U-AStA, U-Fachschaften u.ä.) zu verwenden.
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