ABC.jpg | CWaffenSchutzanzug.jpg Als ABC-Schutz bezeichnet man den Schutz vor Atomaren, Biologischen und Chemischen Gefahren bzw. ABC-Waffen, beispielsweise direkt durch ABC-Schutzmasken, Schutzräume und Bunkeranlagen, aber auch weiter gefasst durch Abspüren gefährdeter und/oder Abgrenzen kontaminierter Bereiche. In Deutschland obliegt der ABC-Schutz für militärisches Personal der Bundeswehr und ihren Einrichtungen; der ABC-Schutz für die allgemeine Bevölkerung ist in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums bzw. der Länder. Hierbei wird meist auf das Technische Hilfswerk (THW) bzw. die Feuerwehr zurückgegriffen. In ihrem Zuständigkeitsbereich wird ein ABC-Zug bzw. oft auch ein Gefahrstoffzug gegründet, der die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren übernimmt.
Der Schutz vor B- und C-Waffen kann bei einem erkannten Angriff durch geeignete Schutzvorkehrungen erreicht werden; bei einem unerkannten/verdeckten Angriff ist ein solcher Schutz äußerst schwierig.
Für militärisches Personal ist ein fast vollständiger Schutz gegen B- und C-Waffen möglich, sofern ein solcher Einsatz frühzeitig erkannt werden kann; der wirksame Schutz der Zivilbevölkerung ist, besonders bei terroristischen Angriffen, aufgrund des Nicht-Erkennens eines Angriffes durch arglose Personen, des verzögerten Eintritts der Waffenwirkung, besonders bei B-Kampfstoffen, und der an Zahl und Qualität ungenügenden Ausstattung mit Schutzmitteln fast unmöglich.
Allgemeine Truppenkunde | Katastrophenschutz | Strahlenschutz
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