Die Diskussion über die Einführung der 40-Stunden-Woche erfolgte in Deutschland zu zwei unterschiedlichen Zeitabschnitten. Der erste Zeitabschnitt begann in der Mitte der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts. Seit 1965 wurde dazu übergegangen, die Arbeitszeit von bis zu 49 Stunden pro Woche auf 40 zu reduzieren. Der zweite Zeitabschnitt begann zu Beginn des 21. Jahrhunderts, als eine Erhöhung der Arbeitszeit wieder auf 40 Stunden pro Woche diskutiert wurde.
Bei dieser Arbeitszeitverlängerung, plakativ auch als 40-Stunden-Woche bezeichnet, handelt es sich um die Durchsetzung einer Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich einiger deutscher Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie durch einen Sondertarifvertrag aufgrund der schwachen Konjunkturentwicklung. Diese Unternehmen drohten zuvor mit einer Auslagerung von Arbeitsplätzen („Outsourcing“) bzw. gesamten Abteilungen („Offshoring“) ins Ausland. Möglich wurde diese Verlängerung durch einen neuen Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie, der betriebliche Abweichungen unter der Prämisse, dass der Tarif unter einem gewissen Druck steht, sowie Betriebsrat und Gewerkschaft eine Lösung zum Erhalt der Arbeitsplätze, erlaubt.
Nach herrschender Meinung ist die Hauptursache für die Forderung nach einer 40-Stunden-Woche sind die strukturellen und konjunkturellen Probleme der Bundesrepublik Deutschland, deren Wirtschaftswachstum derzeit stagniert. Deshalb stehen die einzelnen Unternehmen unter einem zunehmenden Kostendruck, der Einsparungen und Auslagerungen von Arbeitsplätzen notwendig macht. Dies resultiert aus einem allgemeinen Strukturwandel, der auf die Globalisierung zurückgeht. Ihre Folgen sind eine zunehmende Rationalisierung der Arbeit, die zu einer Abnahme menschlicher Arbeit in herkömmlichen Sektoren, und zu einer Zunahme im Dienstleistungsbereich führt. Im Zuge dieser versuchen die Unternehmen, ihren Platz im internationalen Wettbewerb zu sichern oder zu stärken.
Der verschärfte Wettbewerb führt zu einem Strukturwandel der Arbeit im Allgemeinen: durch Technisierung und Rationalisierung werden an einigen Stellen Arbeitsplätze unnötig, jedoch steigt wiederum der Bedarf an Dienstleistungen. Arbeitslosigkeit entwertet Arbeit, da aus Sicht der Unternehmen die Arbeitnehmer austauschbarer werden. Hierzu kommt die steigende tatsächliche Arbeitszeit, die von der tariflich festgelegten zu unterscheiden ist und: diese beträgt im Schnitt 40 Wochenstunden, wobei eine „40-Stunden-Woche“ bereits erreicht ist. Dies steigert die Auslastung der vorhanden Personalkapazität und senkt folglich die Lohnstückkosten.
Praktisch alle Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit positiven Effekten für die Beschäftigung durch die Einführung einer 40-Stunden-Woche.
Eine Arbeitszeitverlängerung bewirkt also folgende Effekte:
Somit stellt sich für jedes Land und gleichzeitig jedem Wirtschaftssubjekt die Frage neu, wie es seine Position im internationalen Wettbewerb halten bzw. stärken kann. Dies führt zu einer Verschärfung des Wettbewerbes, wovon primär insbesondere die Arbeitgeber betroffen sind: sie müssen mehr einsparen und hierzu sämtliche Möglichkeiten von der nicht ausgeglichenen Verlängerung der Arbeitszeit bis hin zu Massenentlassungen in Betracht ziehen, was zu einer gesteigerten Effektivität der Arbeit führt.
In der sozialen Marktwirtschaft ist obendrein die Regierung mitbetroffen, da sie in zunehmend prekärer werdender Lage ebenfalls aufgerufen ist, zu handeln, da auch sie sonst durch Vertrauensverlust und Machtentzug durch die Wähler betroffen sein kann.
Ferner setzt es sich der Staat mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz selbst zum Ziel, das Wirtschaftswachstum konstant zu halten, wozu er einzelne Parameter wie die Steuer verändert. Da der Staat in der sozialen Marktwirtschaft nur die Rahmenbedingungen festlegt und die einzelnen Wirtschaftssubjekte in diesen autonom handeln, kann er jedoch allgemein weder auf Tarifverträge, noch auf Konjunkturflauten einen großen Einfluss ausüben. Dennoch sind in den Rahmenbedingungen soziale Mittel, die soziale Unterschiede möglichst ausgleichen sollen, vorgesehen (vgl. Sozialstaat).
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