Die Videoauflösung umfasst die gleichen Parameter wie die Bildauflösung (Zeilen und Spalten oder Pixelzahl, Seitenverhältnis) und erweitert diese um temporale Aspekte, d.h. die Bildwiederholrate.
Die Bildfrequenz wird in Hertz angegeben. Bei ihr muss zwischen der Wiederholung von Teil- (fields) und Vollbildern (frames, progressive (scan)) unterschieden werden. Ersteres geschieht meistens mit Halbbildern im Zeilensprungverfahren (interlaced).
Zur Unterscheidung verschiedener Formate hat sich besonders im Fernsehbereich eine Kurzschreibweise eingebürgert: auf die Zahl der sichtbaren Zeilen folgt ein Buchstabe, der Vollbild- (p) oder Zeilensprungverfahren (i) anzeigt und optional die Bild- bzw. Halbbildfrequenz. PAL und SECAM schreiben sich damit bspw. 576i50 und NTSC 480i60; im HDTV-Bereich sind heute 720p und 1080i üblich. Das Seitenverhältnis (Anzeige und Übertragung) und andere Parameter, z.B. die Zahl tatsächlich übertragener Zeilen oder Punkten pro Zeile, werden in diesen Abkürzungen nicht angegeben. Es existieren Varianten, die stets die Vollbildfrequenz angeben und/oder die Frequenz mit einem Solidus (/) abtrennen.
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"Videoauflösung".
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