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Die Übertretung ist die Verletzung von Regeln, die nicht zwingend eine Sanktion auslöst.

Strafrecht

Bis 1974 (geändert durch das EGStGB) waren Übertretungen Tatbestände, deren Verletzung mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 500 DM geahndet werden konnte (etwa Mundraub). Die Übertretungen sind infolge der Änderung in Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten umgewandelt worden. Gewisse Regelungen sind endgültig entkriminalisiert worden.

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

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