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Überschusseinkünfte sind Einkünfte, die als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden. Zu ihnen gehören

Steuergesetzliche Tatbestände für Überschusseinkünfte sind:

  • Einkünfteerzielungsabsicht
  • nichtselbständige Tätigkeit
  • private Verwaltung von Geld- und Sachkapital

Das Gegenstück dazu sind die Gewinneinkünfte.

Steuerrecht

 

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