Unter einer Übergroßen Koalition wird in der Politologie eine Koalition verstanden, an der mehr Parteien beteiligt sind, als für eine Regierungsmehrheit benötigt werden - im Gegensatz zu einer Minimalen Gewinnkoalition, an der gerade so viele Parteien beteiligt sind, wie für eine Regierungsmehrheit benötigt werden und zu der Koalition einer Minderheitsregierung.
Solche Koalitionen kommen vor Allem dann vor, wenn das Ziel ist, nicht nur die Regierungsmehrheit zu erreichen, sondern eine stärkere, etwa für Verfassungsänderungen. Siehe dazu auch Konkordanzdemokratie.
* A: 40 Sitze, * B: 30 Sitze, * C: 15 Sitze, * D: 8 Sitze, * E: 7 Sitze.
Eine Übergroße Koalition wäre hier z. B. eine aus den Parteien A, B und D. A und B würden die absolute Mehrheit von 51 Sitzen auch ohne Partei D erreichen.
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"Übergroße Koalition".
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