Angehörige des österreichischen Staates haben die Österreichische Staatsbürgerschaft. Nach dem Abstammungsprinzip erhalten eheliche Kinder die Staatsbürgerschaft eines Elternteils, nichteheliche die der Mutter.
Die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Ehegatte/Ehegattin und Kinder ist immer ein Rechtsanspruch.
Auch bei Vorliegen eines Rechtsanspruches müssen die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Der Rechtsanspruch auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft liegt bei folgenden Bedingungen vor:
(Der MA 61 in Wien entnommen)
Dies kann erfolgen durch
Die Grundrechte lassen sich in die Bürgerrechte, die für alle Staatsbürger gelten, und in Menschenrechte, die auch für Fremde gelten, unterteilen.
Der Staatsbürger hat Recht auf einen ungestörten Aufenthalt im Land, er hat politische Rechte (Wahlrecht, Teilnahme an Volksabstimmungen etc.), er hat Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und hat weiters ein Recht auf Schutzanspruch österreichischer Vertretungsbehören im Ausland.
Der Staatsbürger hat aber auch Treuepflicht gegenüber dem Staat, Männer müssen den Wehrdienst oder einen Wehrersatzdienst absolvieren, weiters haben sie die Pflicht zur Übernahme eines Geschworenenamtes.
Bestätigungen, dass man die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, den Staatsbürgerschaftsnachweis, stellt die jeweilige Gemeinde aus. Diese sind jedoch meist zu sogenannten Staatsbürgerschaftsverbänden zusammengeschlossen. Als Staatsbürgerschaftsnachweis gilt auch meist ein Reisepass, da man diesen auch nur bei einer aufrechten Staatsbürgerschaft bekommt.
Momentan ist ein Gesetzesentwurf der Regierung in Begutachtung, der eine drastische Verschärfung des Einbürgerungsrechtes vorsieht: Zum Einen sollen sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen, die Mindestaufenthaltsdauer auf sechs Jahre erhöht und die Einbürgerung von in Österreich geborenen ausländischen Kindern erst mit sechs Jahren möglich sein. Zudem muss vom Antragsteller ein 300-stündiger Deutschkurs mit einer Abschlussprüfung absolviert werden.
Staats- und Verfassungsrecht | Staatsbürgerschaftsrecht | Österreich
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"Österreichische Staatsbürgerschaft".
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