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Unter einem (reinen) öffentlichen Gut bzw. reinen Kollektivgut versteht man i.a. Güter, deren Konsum über folgende zwei Eigenschaften verfügen:

  • Nichtausschließbarkeit, d.h. die unzureichende Zuweisung oder Durchsetzbarkeit von Eigentumsrechten an dem Gut, wofür es verschiedene Gründe (ökonomische, technologische, institutionelle, normative, etc.) geben kann. Beispielsweise wäre es nicht möglich, jemanden vom Konsum des Gutes saubere Umwelt auszuschließen. Dieses Merkmal wirkt nicht selbständig konstitutiv für das Vorliegen eines öffentlichen Gutes, weil es auch bei privaten Gütern auftreten kann. Als Gütereigenschaft kann dieses Merkmal einem Gut durch den politischen Entscheidungsbildungsprozess überhaupt erst verliehen werden. Zum Beispiel tritt das Gut "Rundfunk" meist in zwei Erscheinungsformen auf: zum einen als frei empfangbares Gut mit Nichtausschließbarkeit, zum anderen als öffentliches Gut mit zumindest teilweiser Verwirklichung der Ausschließbarkeit (Pay-TV). Gelegentlich wird es gleichbedeutend mit dem Merkmal der Nichtzurückweisbarkeit (Konsumzwang) verwendet.
  • Nichtrivalität, d.h. dass das Gut zur gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden kann, wird bei vielen Autoren als das entscheidende Merkmal öffentlicher Güter bezeichnet. Ein Auto kann z.B. nur von einem Fahrer gleichzeitig gefahren werden, während eine saubere Umwelt von mehreren Individuen gleichzeitig konsumiert werden kann. Die Rivalität beim Konsum eines Gutes kann auch als negativer externer Effekt gedeutet werden, und sich - z. B. bei Überfüllungseffekten - variabel einstellen.

Öffentliche Güter sind demnach beispielsweise Frieden, saubere Umwelt, Dämme oder Leuchttürme. Wissen ist beispielsweise kein reines öffentliches Gut, da zwar der gemeinsame Konsum möglich ist, aber das Prinzip der Nichtausschließbarkeit verletzt sein kann (zum Teil in teuren Zeitschriften veröffentlicht oder nur kleinen Gruppen zugänglich oder durch Patente geschützt etc. etc.). Öffentliche Straßen verletzen beide Prinzipien zumindest teilweise: Das Vorliegen von Rivalität zeigt sich an Staus (auch wenn bei geringem Verkehrsaufkommen keine Rivalität vorliegt), die Ausschließbarkeit an der Möglichkeit, Mautgebühren zu erheben.

(Hinweis: Einige Autoren unterscheiden die Begriffe Kollektivgut und öffentliches Gut, während sie andere synonym verwenden.)

In der Theorie unterscheidet man zwischen: reinen öffentlichen Gütern und Mischformen öffentlicher und privater Güter, die unreine öffentliche Güter darstellen. Öffentliche Güter, die in mehreren Staaten konsumiert werden, werden mitunter auch als globale öffentliche Güter bezeichnet.

Wird ein als notwendig erachtetes öffentliches Gut vom Markt nicht oder in nicht ausreichendem Maße angeboten, kann der Staat regulierend eingreifen. (Regulierung).

Reines öffentliches Gut


Reine öffentliche Güter oder spezifische öffentliche Güter sind Güter, bei denen das Ausschlussprinzip nicht greift und gleichzeit keine Rivalität im Konsum vorliegt (auch als Nutzenunteilbarkeit bekannt).

Der Markt funktioniert somit nicht, da es zwar Interessenten für das Gut gibt, aber keiner bereit ist, einen Marktpreis zu entrichten. Dies liegt daran, dass man auch ohne den Preis für das Gut zu entrichten ebenso in den Genuss des Gutes kommen kann. Man spricht dann vom so genannten Trittbrettfahrerverhalten.

In der Regel wird das Gut daher vom Staat angeboten bzw. zur Verfügung gestellt und über Steuern und andere Abgaben werden alle realen und potentiellen "Nutzer" daran finanziell beteiligt.

So ist zum Beispiel die Landessicherheit ein öffentliches Gut - es wird gleichzeitig von allen in einem Land Ansässigen konsumiert, ohne dass der Konsumnutzen jedes Einzelnen durch den Konsum anderer Individuen beeinträchtigt wird. Gleichzeitig kann kein einzelnes Individuum davon ausgeschlossen werden.

Da reine öffentliche Güter für alle Nachfrager frei zugänglich sind, gehören sie auch zur Rubrik der Gemeingüter.

Unreines öffentliches Gut


Unter einem unreinen öffentlichen Gut versteht man meritorische und demeritorische Güter. Sie sind auf einem Kontinuum mittig zwischen privatem Gut (Gültigkeit des Ausschlussprinzips) und spezifisch öffentlichem Gut (Versagen des Ausschlussprinzips) zu sehen.

Öffentliche Güter in der experimentellen Wirtschaftsforschung


Die experimentelle Wirtschaftsforschung beschäftigt sich intensiv mit dem Problem der Bereitstellung öffentlicher Güter, insbesondere der Trittbrettfahrer-Problematik.

Dieses Problem wird in der Regel mit einer Auszahlungsfunktion für eine Periode für das Subjekt (i) wie folgt modelliert:

\pi_i=e-c_i+f\cdot\frac{1}{N}\cdot\sum_{j=1}^N c_j

Wobei e die Ausstattung in Geldeinheiten und c der individuelle Beitrag sind, sowie f der (Zins-)Faktor ist, mit dem die Summe aller Beiträge multipliziert wird. N ist die Zahl der Subjekte und j der Index für alle Subjekte. Dies wird nun im Regelfall mehrere Perioden wiederholt.

Üblich ist ein Zinssatz \frac{1}{N}. Es entspricht der Charakteristik dieser Problematik, dass es besser für die Gesamtheit wäre, wenn alle alles geben, da f>\frac{1}{N} (das öffentliche Gut wird positiv verzinst). Es besteht jedoch ein individueller Anreiz, nichts beizutragen, da der Grenzertrag des Behaltens (1) größer als der Grenzertrag des öffentlichen Gutes (f). Der ökonomisch rationale Mensch würde also von Anbeginn nichts geben, das öffentliche Gut wird nicht angeboten.

Die Experimente haben gezeigt, dass die Versuchspersonen in der Regel einen Beitrag geben, dass das gesamte Beitragsniveau jedoch sehr schnell kollabiert. Die Experimentatoren versuchen nun durch Variationen zu ergründen, wie erreicht werden kann, dass ein gesellschaftlich wünschenswertes Beitragsniveau erreicht wird. Als effektiv haben sich Kommunikation und Strafen erwiesen, Belohnungen dagegen als nicht erfolgreich. Das Beitragslevel ist relativ unabhängig zur Gruppengröße und reagiert sensitiv auf die Verzinsung.

Eine ältere Übersicht über Public Good Experimente befindet sich in Ledyard, John O. (1995), Public Goods: A Survey of Experimental Research, in: Kagel, John H./ Roth, Alvin E. (Hg.), The Handbook of Experimental Economics, S. 111-194, Princeton University Press, New Jersey. Zu Strafen zu Kommunikation z.B. hier [http://www.econ.brown.edu/fac/Louis_Putterman/working/pdfs/vcmct_jebo-6-9-03.pdf

Siehe auch


Volkswirtschaftslehre

Public good | 公共財 | Dobra publiczne

 

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