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Die ärztliche Weiterbildung hat als Ziel nach dem Studium der Medizin und der Berufsausbildung, das heißt nach der Approbation als Arzt oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definiert ärztliche Tätigkeiten zu erwerben.

Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung vergibt die Ärztekammer nach Prüfung der Weiterbildung bei den zur Weiterbildung befugten Ärzte und der zugelassenen Weiterbildungsstätten in einem Gebiet den Titel eines Facharztes.

Nach Erwerb einer Gebietsbezeichnung kann eine weitere Qualifizierung erfolgen, z. B. in...

  • Schwerpunkten (Schwerpunkte der Inneren Medizin sind u.a. die Kardiologie, die Rheumatologie)
  • Fakultativen Weiterbildungen (der Facharzt für Nervenheilkunde kann sich z. B. in der Fakultativen Weiterbildung Klinische Geriatrie qualifizieren)
  • Fachkunden (in der Kinderheilkunde u. a. Fachkunde in Laboruntersuchungen, Fachkunden in der Sonographie der Thoraxorgane oder des Magen-Darm-Traktes)

Außerdem ist es möglich, sich in bestimmten Bereichen der Medizin weiterzubilden, wie z. B. in Homöopathie, Allergologie oder Flugmedizin.

Siehe auch


Liste medizinischer Fachgebiete

Weblinks


Informationen zur Weiterbildung der Bundesärztekammer

Berufsrecht der medizinischen Berufe | Akademische Bildung

Residency (medicine) | 레지던트 | Rezidentūra

 

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