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Ärztliche Aufklärung ist die Information eines Patienten über eine Erkrankung und geplante Diagnostik oder Therapiemaßnahmen. Sie resultiert aus dem Bild des selbstbestimmten Patienten, der – mit Unterstützung des Arztes – selbst über den Gang seiner Behandlung entscheidet. Sie umfasst die Aufklärung über die Erkrankung und deren drohende Gefahren, über die vorgesehenen diagnostischen und therapeutischen Methoden, deren Nutzen und Risiken sowie mögliche alternative Behandlungswege (Selbstbestimmungsaufklärung). Außerdem enthält sie Informationen über das Verhalten des Patienten, das für seine Gesundheit erforderlich ist (Sicherungsaufklärung).

  • Die „Selbstbestimmungsaufklärung“ soll den Patienten eine allgemeine Vorstellung von der Art und dem Schweregrad der Erkrankung und der möglichen Behandlung vermitteln, sowie von den Belastungen und Risiken, die mit geplanten ärztlichen Maßnahmen, aber auch deren Unterlassung verbunden sind. Sie soll ihn in die Lage versetzen, selbst kompetent über die Behandlung zu entscheiden. Dabei wird zwischen Behandlungs- und Risikoaufklärung unterschieden.
    • Die „Behandlungsaufklärung“ umfasst die Erläuterung der Art der konkreten Behandlung (z. B. Medikation, Injektion, Operation oder Bestrahlung) und die Erläuterung der Tragweite des Eingriffs, also der Folgen, die aus der Sicht des Patienten für die Frage der Einwilligung ernsthaft ins Gewicht fallen können.
    • Die „Risikoaufklärung“ erfolgt über die Schädigungsrisiken, die mit einer fehlerfreien, medizinischen Behandlung möglicherweise verbunden sind. Hierzu gehören Eingriffskomplikationen oder sonstige schädliche Nebenfolgen des Eingriffs genauso wie das Risiko, das mit dem Unterlassen eines Eingriffs verbunden ist.

  • Unter der „Sicherungsaufklärung“ (therapeutische Aufklärung) versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte, eigene Verhalten des Patienten. So ist der Patient auf Unverträglichkeitsrisiken, auf eine möglicherweise nicht sichere Wirkung des Eingriffs (wie bei Sterilisation) oder auf eine ärztlicherseits anzuratende Änderung der Lebensführung hinzuweisen. Die Sicherungsaufklärung soll dem Patienten ein gesundheitsförderndes, eigenes Verhalten ermöglichen (z. B. körperliche Schonung nach einer Operation) und ihn auch vor Folgen ungesunden Verhaltens warnen. Die Sicherungsaufklärung ist eine therapeutische Pflicht, deren Versäumnis einen eigenständigen Behandlungsfehler begründet. Sie berührt die Wirksamkeit der Einwilligung nicht.

Rechtliche Aspekte im Krankenhaus


Der Krankenhausträger und die Chefärzte müssen durch geeignete Richtlinien, Anleitung und Kontrolle dafür sorgen, dass die ärztlichen Aufklärungspflichten eingehalten werden.

Das Krankenhaus darf seinen Ärzten nicht freistellen, wann und wie sie aufklären. Es muss die Art und Weise der Aufklärung festlegen und darauf hinweisen, dass

  • die Aufklärung rechtzeitig und patientenbezogen stattfinden muss,
  • Aufklärungsformulare nur als Merkblatt zur Vorbereitung oder Ergänzung des Aufklärungsgesprächs benutzt werden dürfen und
  • auf besondere Risiken hinzuweisen ist und dies handschriftlich dokumentiert werden muss.

Siehe auch


Allgemeinmedizin | Gesundheitswesen

 

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